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Regulierung

Puffs in der Schweiz: Was das Gesetz 2026 sagt

Die Schweiz hat mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Tabakprodukte (TabPG) ihre Regelung für Dampfprodukte grundlegend überarbeitet. Hier das Wichtigste für 2026, ohne Fachjargon.

Mindestalter: 18 Jahre in der ganzen Schweiz

Seit der Harmonisierung auf Bundesebene ist der Verkauf von Puffs und E-Zigaretten — mit oder ohne Nikotin — im gesamten Land für unter 18-Jährige verboten. Zuvor lag die Grenze in einigen Kantonen bei 16 Jahren. Online- wie stationäre Geschäfte müssen das Alter des Käufers überprüfen.

Bei Puffs.ch erfolgt diese Prüfung schon beim Betreten der Website und erneut bei der Bestellung: Das ist eine Pflicht, keine Option.

Online-Verkauf: erlaubt, aber reguliert

Der Fernverkauf bleibt zulässig, sofern eine zuverlässige Alterskontrolle eingerichtet ist und die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden. Die Produkte müssen ihren Nikotingehalt klar angeben und die vorgeschriebenen Gesundheitswarnungen tragen.

Werbung und Sponsoring: stark eingeschränkt

Die Bewerbung von Dampfprodukten ist nun eingeschränkt, insbesondere wenn sie Minderjährige erreichen kann: öffentliche Plakate, Kino, an Jugendliche gerichtete Presse und Event-Sponsoring sind betroffen. Deshalb sehen Sie in der Schweiz nur selten breit angelegte Werbekampagnen für Puffs.

Besteuerung: hin zu einer spezifischen Steuer

Der Bund hat die Besteuerung des Dampfens an jene des Tabaks angeglichen. Konkret wird eine spezifische Besteuerung von E-Liquids eingeführt, was die Verkaufspreise beeinflussen kann. Einweg-Puffs, die ein vorgefülltes E-Liquid enthalten, sind davon betroffen.

Zum Merken

Eine Puff in der Schweiz 2026 zu kaufen bedeutet: 18 Jahre alt sein, bei einem Händler kaufen, der das Alter kontrolliert, und ein korrekt gekennzeichnetes Produkt wählen.

Und die Puffs mit „grosser Kapazität"?

Modelle mit sehr hoher Autonomie (10 000 Züge und mehr) bleiben verfügbar, solange sie die Kennzeichnungs- und Sicherheitsnormen einhalten. Achten Sie stets auf den angegebenen Nikotingehalt: In der Schweiz findet man häufig Versionen mit 20 mg/ml (Nikotinsalze) und 0-mg-Versionen für alle, die ohne Nikotin dampfen möchten.

Die Regelung entwickelt sich weiter: Wir aktualisieren diesen Artikel bei jeder wichtigen Änderung.

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